Fahrradflohmarkt Fiefbergen am 27.04.2019
Wann? Am Samstag, den 27. April 2019 von 10 bis 14 Uhr
Wo? Fiefbergen, Dorfstraße 34 (Gelände Fa. Stoltenberg)
Was? Teile und Räder
Neu: Wir verkaufen für Sie auf Kommission:
- Rennräder
- Mountainbikes
- Damen- und Herrenräder
- Kinderfahrräder
- Fahrradanhänger
- Hometrainer und Rollen
Interessenten für einen Stand und Anbieter bitte anmelden unter der Email-Adresse svenzibis@web.de
RECHTLICHE BEDINGUNGEN
für Anbieter und Käufer beim „Fahrradflohmarkt“
Der Radsportclub Probstei von 2007 e.V. (nachfolgend RSCP genannt) als Veranstalter stellt privaten Anbietern von Fahrrädern (Rennräder, Mountainbikes, Damen- und Herrenrädern, Kinderfahrrädern, Fahrradanhängern, Hometrainern und Rollen für die Dauer der Veranstaltung die Organisation der Fahrradbörse, Verkaufsplätze und Hilfskräfte zur Verfügung und unterstützt die Anbieter beim Verkauf der angebotenen Waren.
Kaufverträge werden ausschließlich zwischen dem Anbieter und Käufer abgeschlossen, auch wenn Hilfskräfte des Vereins am Verkauf mitgewirkt haben.
Eine Überprüfung der zur Börse gebrachten Gegenstände durch den RSCP findet nicht statt. Von Seiten des RSCP wird jedoch erwartet, dass nur gereinigte, vollständige und nicht mit erheblichen Mängeln behaftete Artikel zum Verkauf kommen.
Er behält sich vor, Waren, die den Anforderungen nicht genügen, zur Börse nicht zuzulassen bzw. aus der Veranstaltung zu nehmen oder den Verkauf rückgängig zu machen.
Alle Kaufinteressenten sind aufgefordert, die angebotenen Gegenstände vor dem Kauf gründlich zu prüfen.
Der RSCP übernimmt keine Gewähr für die Beratung Dritter bezüglich der Qualität der angebotenen Gegenstände.
Der Verkauf von Waren erfolgt zu Festpreisen unter Berücksichtigung der vereinbarten Vorgaben des Anbieters gegen Barzahlung. Der RSCP kann die Veranstaltung (z.B. bei schlechter Witterung, anhaltenden Störungen) jederzeit auch ohne Angabe von Gründen absetzen, unterbrechen oder beenden.
Durch seine Unterschrift auf der mit dem RSCP getroffenen Vereinbarung bestätigt der Anbieter, dass er rechtmäßiger Eigentümer der angebotenen Gegenstände ist.
Der RSCP ist berechtigt, die Personalien und Angaben des Anbieters auf Verlangen des Käufers oder von Behörden jederzeit zu offenbaren.
Nicht verkaufte Waren bzw. der Verkaufserlös sind am Tage und Ort der Veranstaltung bis spätestens 14.00 Uhr abzuholen. Die Auszahlung des um die Gebühr verminderten Erlöses erfolgt nur gegen Vorlage der Vereinbarungsdurchschrift. Sind keine besonderen schriftlichen Vereinbarungen getroffen, so verfallen bis dahin nicht abgeholte Waren und Beträge zugunsten des RSCP.
Für seine Dienstleistungen erhebt der RSCP von den Anbietern eine Gebühr in Höhe von 10% der Erlöse, mindestens jedoch 5 €. Eine Aufnahmegebühr wird nicht erhoben.
Abweichende Regelungen sind nur in schriftlicher Form gültig.
Zur besonderen Beachtung:
Alle Ansprüche der Teilnehmer des „Fahrradflohmarkts“ auf Schadenersatz gegen den RSCP sind ausgeschlossen. Ausgenommen sind solche Ansprüche, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des RSCP oder dessen gesetzlichen Vertreter oder dessen Erfüllungsgehilfen beruhen. Der Haftungsausschluss findet auch nicht statt bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des RSCP oder dessen gesetzlichen Vertreter oder dessen Erfüllungsgehilfen beruhen.
Der Vorstand